Parlamentarische Kontrolle der nachrichtendienstlichen Tätigkeit des Bundes verbessern
Überführung des Vertrauensgremiums in den regulären Haushaltsauschuss, Auflösung der G 10-Kommission in Folge der Aufhebung des G 10-Gesetzes; Verzicht auf Einsatz von V-Leuten; Einrichtung einer Abteilung beim Bundesdatenschutzbeauftragten (BfDI) mit Zugang zu sämtlichen Telekommunikationsüberwachungsvorgängen; Kontrolle der Übermittlung personenbezogener Daten auch an ausländische Stellen unter Einbeziehung des BfDI; selbständige und umfassende Unterrichtung des Parlamentarischen Kontrollgremiums des Bundestages auch im Bereich internationaler Zusammenarbeit der Nachrichtendienste, gesetzlicher Schutz für Whistleblower, gesetzliche Regelung eines Rechts zur öffentlichen Bekanntmachung von Staatsgeheimnissen durch Bundestagsabgeordnete zur Abwehr eines Bruchs des Grundgesetzes oder der Verfassung eines Landes