Parlamentarische Beteiligung an den Verhandlungen über Ausgleichsleistungen für das Haus Hohenzollern
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> An welchem Stand der Verhandlungen über Forderungen nach Ausgleichsleistungen für das Haus Hohenzollern bzw. den Umgang mit Leihgaben von Kunst- und Sammlungsgegenständen der Hohenzollern plant die Bundesregierung "angesichts der Bedeutung dieser Angelegenheit die Parlamente des Bundes und der beiden Länder (Berlin und Brandenburg) einzubeziehen", wie es in der Antwort der Bundesregierung auf meine Schriftlichen Fragen 4 und 5 auf Bundesdrucksache 19/12437 heißt, und welche gesetzliche Regelung strebt die Bundesregierung im Sinne einer "dauerhaften Gesamtlösung für die verschiedenen Kunst- und Sammlungsgegenstände" an?