Parallele Anwendung von deutschem und islamischem Recht vor deutschen Gerichten; etwaige Mehrkosten
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Welche Erkenntnisse besitzt die Bundesregierung über die parallele Anwendung von deutschem Recht und islamischem Recht vor Gerichten in Deutschland (siehe Hamburger Morgenpost vom 11. Oktober 2010), und inwieweit kommt es durch die parallele Anwendung zu Besserstellungen von Klägern bzw. Beklagten mit islamischem Hintergrund gegenüber nichtmuslimischen Klägern bzw. Beklagten?<br /> <br /> Welche Erkenntnisse besitzt die Bundesregierung über Mehrkosten (z. B. im Bereich von Sozialleistungen und Transferzahlungen) durch Verfahren mit Klägern mit islamischem Hintergrund infolge einer parallelen Anwendung islamischen Rechts vor deutschen Gerichten?