Pandemiebedingte Verlängerungsregeln für Promotionsstipendien
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Welche pandemiebedingten Verlängerungsregeln hat die Bundesregierung für Promotionsstipendien erlassen, die über die Begabtenförderwerke vergeben werden (bitte im Wortlaut wiedergeben, im Falle förderwerkspezifischer Regelungen bitte nach Förderwerken aufschlüsseln), und wie ist sichergestellt, dass auch Promovierende, die bereits die Förderhöchstdauer von vier Jahren oder Verlängerungen aufgrund chronischer Krankheit oder Betreuung eigener Kinder unter 14 Jahren bewilligt bekommen haben, unter die pandemiebedingten Verlängerungsregeln fallen, was aus meiner Sicht notwendig wäre, damit diesen Gruppen keine Benachteiligung widerfährt?