Pandemiebedingte Unregelmäßigkeiten beim Familiennachzug aus Griechenland
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Ist der Bundesregierung das von Betroffenen an mich herangetragene Problem bekannt, dass bei Familienzusammenführungen von Griechenland nach Deutschland im Rahmen der Dublin-III-Verordnung in letzter Zeit häufiger Fälle aufgetreten sein sollen, in denen das BAMF seine Zustimmung zum Familiennachzug erteilt hat, die griechischen Behörden aber aufgrund von pandemiebedingten Verzögerungen in der vorgesehenen sechsmonatigen Überstellungsfrist kein Travel Document ausstellen konnten, sodass der Familiennachzug letztlich doch nicht stattfinden konnte, weil das BAMF einer späteren Überstellung nicht zustimmte, und warum verlängert das BAMF in solchen Fällen nicht unkompliziert diese Frist, um den Familiennachzug, dem es ja bereits zugestimmt hat, tatsächlich zu ermöglichen, wie es dies in der Vergangenheit nach meiner Kenntnis getan hat (https://asyl-net-migration-bergstrasse.de/wp-content/uploads/2016/11/Diakonie-Familienzusammenfuehrung-DublinIII.pdf)?