Pandemie-Ausnahmeregelung bei der Berechnung des Elterngeldes
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Beabsichtigt die Bundesregierung eine PandemieAusnahmeregel bei der Berechnung des Elterngeldes für jene Gruppen, deren Einkommen im Zuge der Corona-Krise durch Kurzarbeitergeld oder Auftragsrückgänge deutlich zurückgehen, dahingehend, dass nicht das Einkommen der letzten zwölf Monate vor der Geburt, sondern das durchschnittliche Einkommen in den vorangegangenen Jahren zugrunde gelegt wird?