Ost- und westdeutsche Bundeswehrangehörige
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Weshalb unterscheidet das Bundesministerium der Verteidigung (BMVg) in seiner Antwort auf meine Schriftliche Frage 18 auf Bundestagsdrucksache 18/339 nicht zwischen ostund westdeutschen Bundeswehrangehörigen, insofern es die für diese Differenzierung erforderliche Definition von Kriterien für die Zuordnung zum Merkmal ostdeutsch und westdeutsch (z. B. Geburtsort, Ort der Wehrerfassung, aktueller Wohnort) nicht mehr vornimmt, während eine Ost-West-Unterscheidung in der Antwort auf meine Schriftliche Frage 33 auf Bundestagsdrucksache 17/6228 oder auf meine Schriftliche Frage 26 auf Bundestagsdrucksache 16/13916 noch problemlos erfolgt war, und wie hoch ist der Anteil der Bewerbungen aus den ostdeutschen Bundesländern an der Gesamtheit der Bewerbungen für die Laufbahnen der Unteroffiziere und Mannschaften sowie diejenige der Offiziere, die im Jahr 2013 am Eignungsfeststellungsverfahren teilgenommen haben (bitte nach Bewerbungen mit und ohne Erfolg aufschlüsseln)?