Ortskräfteverfahren für afghanische Beschäftigte von Subunternehmen
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wie ist sichergestellt, dass ehemalige afghanische Ortskräfte, die lediglich über externe Dienstleister, insbesondere auch durch Subunternehmer, beschäftigt wurden, zeitnah und in sicherer Umgebung eine Gefährdungsanzeige gegenüber ihrem ehemaligen deutschen staatlichen oder nicht-staatlichen Arbeitgeber stellen können, und mit welchen Hilfen können sie auch kurzfristig von deutscher Seite rechnen?