Ortsbestimmung von Schadstoffmessstellen
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Inwieweit wird die Bundesregierung die im „Konzept für saubere Luft und die Sicherung der individuellen Mobilität in unseren Städten“ des Koalitionsausschusses vom 1. Oktober 2018 angekündigten Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes zum Anlass nehmen, auch die in Anlage 3 der 39. Bundes-Immissionsschutzverordnung verankerten Ortsbestimmungen von Probenahmestellen (Schadstoffmessstellen) zu ändern?