Örtliche Beiräte in Jobcentern nach § 18d SGB II
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> In wie vielen Jobcentern (gemeinsame Einrichtungen und zugelassene kommunale Träger) wurden bislang örtliche Beiräte nach § 18d des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch (SGB II) eingerichtet, und wie viele Beiräte gab es bei den Arbeitsgemeinschaften (ARGEn), zugelassenen kommunalen Trägern und Agenturen für Arbeit in getrennter Aufgabenwahrnehmung vor Inkrafttreten des Gesetzes zur Weiterentwicklung der Organisation der Grundsicherung für Arbeitsuchende zu Anfang dieses Jahres?<br /> <br /> Wie schätzt die Bundesregierung den derzeitigen Stand der per Gesetz verpflichtenden Einrichtung von örtlichen Beiräten bei jedem SGB-II-Träger hinsichtlich der Zielerreichung, insbesondere Probleme bei der Umsetzung, ein, und welche Erfahrungen gibt es bezüglich Arbeitsweise und Zusammensetzung der bereits bestehenden örtlichen Beiräte?