Organisationsänderungen des BMG im Bereich Pflegeversicherung
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Was waren die Gründe dafür, dass die für die Pflegeversicherung zuständige Unterabteilung des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) im Rahmen einer Organisationsänderung aus der Abteilung 2 – Gesundheitsversorgung/ Krankenversicherung – aus dem engen Verbund mit der für die gesetzliche Krankenversicherung zuständigen Unterabteilung herausgelöst wurde, und der neu geschaffenen Grundsatzabteilung des BMG zugeordnet wurde?<br /> <br /> Wie will die Bundesregierung mögliche Interessenkonflikte des neuen Leiters der Grundsatzabteilung des Bundesministeriums, C. W., vermeiden, der bisher der stellvertretende Direktor des Verbandes der privaten Krankenversicherung e. V. (PKV-Verband) war, wenn laut Koalitionsvertrag in der Pflegeversicherung „neben dem bestehenden Umlageverfahren eine Ergänzung durch Kapitaldeckung, die verpflichtend, individualisiert und generationengerecht ausgestaltet sein muss“ geschaffen werden soll, für deren gesetzgeberische Umsetzung die Unterabteilung Pflegeversicherung zuständig ist und die nach den Vorgaben nur von der privaten Krankenversicherung durchgeführt werden kann?<br /> <br /> Sind etwaige Verabredungen, Verträge oder Vereinbarungen zwischen der Bundesregierung und/oder dem PKV-Verband und dem neuen Leiter der Grundsatzabteilung des BMG, C. W., für den Fall eines möglichen künftigen Ausscheidens von C. W. aus dem Bundesministerium für Gesundheit hinsichtlich einer weiteren beruflichen Verwendung und/oder hinsichtlich einer Altersvorsorge mit dem Dienstrecht vereinbar, und um welche Vereinbarungen handelt es sich?