Organhandel in Afghanistan
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung v. a. aufgrund der zivilmilitärischen Zusammenarbeit (CIMIC) der Bundeswehr in Afghanistan über den dortigen umfangreichen (Kinder-)Organhandel (vgl. taz, 6. Juli 2004; ACCORD-Studie vom 20. März 2008: http://bit.Iy/2gJInYj), v. a. in den regionalen Zuständigkeitsbereichen der Bundeswehr seit 1999 – insbesondere unter Veranlassung bzw. Mitwirkung dortiger Warlords und ähnlicher durch die Bundeswehr unterstützter regionaler Machthaber – sowie über die dagegen durch die Bundeswehr ergriffenen Maßnahmen, und aus welchen Gründen ließen die Bundeswehr-Befehlshaber in Afghanistan zum Ende ihrer jeweiligen Dienstzeit mindestens ab 2007 all ihre schriftlichen (mindestens CIMIC-)Unterlagen u. a. über diesen Organhandel vernichten, so dass diese Erkenntnisse den je nachfolgenden Befehlshabern nicht mehr zur Verfügung standen (vgl. n-tv, 9. März 2015; BILD, 10. Februar 2010)?