Optionsregelungen für Kinder mit einer Staatsangehörigkeit eines EU-Mitgliedstaates
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Vertritt die Bundesregierung, die in der letzten Fragestunde (Plenarprotokoll 17/21) von der Staatsministerin im Bundeskanzleramt und Beauftragten der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration, Dr. Maria Böhmer, vertretene Auffassung, dass Kinder, die die Staatsangehörigkeit eines EU-Staates besitzen, zwischen 18 und 23 Jahren sich für eine Staatsangehörigkeit entscheiden müssen?