Optionen in Bezug auf die Digitalsteuer
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Hält die Bundesregierung an der Steuersystematik fest, nach der Gewinne nur dort zu versteuern sind, wo eine Firma ihren Sitz hat oder hält sich die Bundesregierung andere Optionen in Sachen Digitalsteuer offen, und wenn ja, was wären die Konsequenzen für das Exportland Deutschland?<br /> <br /> Welche konkreten Pläne und Instrumente verfolgt das Bundesfinanzministerium bei der Digitalsteuer, und wie stuft die Bundesregierung in diesem Zusammenhang die Vorschläge der EU-Kommission für eine solche Steuer ein, nachdem es Medienberichte gab, nach denen die Bundesregierung die Kommissionsvorschläge als nicht zielführend erachtet hat, diese Medienberichte aber vom Bundesfinanzministerium dementiert wurden (vgl. www.zeit.de/politik/deutschland/ 2018-09/digitalunternehmen-finanzministerium-digitalsteuer-internet-konzerne)?