Optimierungsbedarf bei Musterfeststellungsklagen
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wird das Klageregister für Musterfeststellungsklagen von dem gemäß § 609 Absatz 1 Satz 2 der Zivilprozessordnung (ZPO) zuständigen Bundesamt für Justiz auch im Februar 2020 weiterhin händisch geführt (https://anwaltsblatt.anwaltverein.de/files/anwaltsblatt.de/anwaltsblatt-online/2018-698.pdf), und wann ist mit einer Lösung zu rechnen, die die potentiell Geschädigten standardisiert über ihre erfolgreiche Ein- oder Austragung informiert? <br /> <br /> Plant die Bundesregierung regulatorische Nachbesserungen am Instrument der Musterfeststellungsklage, nachdem diese in der Praxis bisher keine Wirksamkeit erzeugen konnte (www.wallstreet-online.de/nachricht/12198559-abgasskandalmusterfeststellungsklage-vw-laesst-vergleichsver handlungen-scheitern), und wenn nein, warum nicht?