Opferinteressen ernst nehmen - Opferschutz stärken
<span>Untersuchung bestehender Opferschutzinstrumente betr. zeitnahe und angemessene Hilfemöglichkeit für minderjährige Opfer, Erweiterung der Anspruchsgrundlage für einen Opferanwalt auf Staatskosten (§ 397a StPO), Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Versäumnissen betr. Informationspflichten über Beteiligungsrechte (§ 406h StPO), Erstreckung der Heilbehandlungsmöglichkeiten gem. Opferentschädigungsgesetz (OEG) auch auf Angehörige, Verbesserung der finanziellen Grundlage für Opferhilfeorganisationen, Ausweitung des OEG auf Auslandsstraftaten, Hinwirken auf europaweite Umsetzung der Ziele aus dem EU-Rahmenbeschluss vom 15. März 2001</span>