Online-Apotheken mit einem Erlass auf die Zuzahlung beim erstmaligen Einlösen eines E-Rezepts
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Ist der Bundesregierung die Praxis einzelner Online-Apotheken bekannt, ihren Kunden beim erstmaligen Einlösen eines E-Rezepts via Card-Link einen Erlass von 10 Euro auf die Zuzahlung anzubieten, und wenn ja, hat sich zur Vereinbarkeit dieses Vorgehens mit den Regelungen des Heilmittelwerbegesetzes (HWG) und des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (vgl. u. a. www.pharmazeutische-zeitung.de/abmahnung-fuer-shop-apotheke-147754/) eine rechtliche Auffassung gebildet, und wenn ja, sieht sie darin wie ich eine Benachteiligung von inhabergeführten Vor-Ort-Apotheken, die sich nach meiner Kenntnis flächendeckend an geltendes Recht halten, bzw. wenn nein, warum sollten sich dann auch inhabergeführte Vor-Ort-Apotheken an diese rechtlichen Vorgaben halten, wenn es Online-Versandapotheken nach meiner Ansicht offenbar nicht tun?