Ökolandbau voranbringen - In Europa und Deutschland
Abgabe einer Stellungnahme gem. Art. 23 III GG: Weiterentwicklung der Verordnungen (EG) Nr. 834/2007, (EG) Nr. 889/2007 und (EG) Nr. 1235/2008 unter Beachtung von Grundsätzen: Prozessorientierung bei Erzeugung, Kontrolle und Kennzeichnung von Bio-Lebensmitteln, Abschaffung von Ausnahmeregelungen, Verbleib der Kontrollvorgaben im EU-Fachrecht, Beibehaltung jährlicher Kontrollen und des zweistufigen Kontrollverfahrens, Sanktionierung, gleichwertige Standards für Bio-Produkte aus Drittstaaten, Planungssicherheit für Ökolandwirte; angemessene Entlohnung der Leistungen des Ökolandbaus: Einsatz von 20 Prozent agrarbezogener FuE-Mittel in jedem Einzelplan für neue Verfahren und Technologien im Ökolandbau<br /> <br /> Bezug: Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die ökologische/biologische Produktion und die Kennzeichnung von ökologischen/biologischen Erzeugnissen sowie zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. XXX/XXX des Europäischen Parlaments und des Rates [Verordnung über amtliche Kontrollen] und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 834/2007 des Rates. KOM(2014) 180 endg., Ratsdok. 7956/14 (BR-Drs 113/14)