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← 🇩🇪 Bundestag/SCHRIFTLICHE FRAGEdip-237329

Ohne Internetverbindung verwendbare Programmoberflächen öffentlicher Einrichtungen

Stage otherUpdated 4mo ago

Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Warum geht die Bundesregierung davon aus, dass die im &quot;Entwurf eines Gesetzes zur Verlängerung befristeter Regelungen im Arbeitsförderungsrecht und zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen&quot; (Bundestagsdrucksache 19/2072) verwendeten Begriffe &quot;Websites und mobile Anwendungen&quot; (§ 12a des Entwurfs eines Behindertengleichstellungsgesetzes &ndash; BGG-E) auch solche grafischen Programmoberflächen umfassen, die von öffentlichen Stellen angeboten werden und ohne Internetverbindung anwendbar sind, wie beispielsweise Bedienterminals, Informations-CDs und -DVDs oder PC-Anwendungen (vgl. u. a. Stellungnahme zum Gesetzentwurf vom Deutschen Blinden- und Sehbehindertenverband e. V.)?