Öffnung des Baukindergelds für den Erwerb von Genossenschaftsanteilen
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wann beschließt die Bundesregierung, „das Baukindergeld innerhalb des bestehenden Kostenrahmens auch für den Erwerb von Genossenschaftsanteilen zu öffnen – soweit sie zur Selbstnutzung einer Genossenschaftswohnung erforderlich sind“ (aus „Dritter Bericht der Bundesregierung über die Wohnungs- und Immobilienwirtschaft in Deutsch-and und Wohngeld- und Mietenbericht 2016“ Bundestagsdrucksache 19/7762 vom 13. Februar 2019), und wenn kein Beschluss erfolgt, warum nicht?