Öffnung des Archivs der Hohenzollern als Grundlage für die Einschätzung der Anspruchsberechtigung
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Strebt die Bundesregierung angesichts der Tatsache, dass das Hausarchiv der Hohenzollern, welches u. a. "Gegenstand der Gespräche ist" wie es in ihrer Antwort auf meine Schriftlichen Fragen 4 und 6 auf Bundesdrucksache 19/12437 heißt, bislang nicht für die Forschung offensteht, die Öffnung des Archivs als Grundlage für die Einschätzung der Anspruchsberechtigung nach dem Ausgleichsleistungsgesetz im Sinne der angestrebten "Gesamtlösung" an, und welche Historikerinnen oder Expertengremien (bitte einzeln benennen) zog bzw. zieht die Bundesregierung im Verhandlungsverlauf zur Rate?