Öffnung der Schleuseninsel Kiel-Holtenau für Touristen und andere Interessierte
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wie lässt sich die Antwort der Bundesregierung auf Frage 72 der Kleinen Anfrage der Fraktion der SPD „Verkehrsinfrastruktur für Schleswig-Holstein“ (Bundestagsdrucksache 17/2398), nach der „keine solchen Überlegungen“ bestünden, die Schleuseninsel Kiel-Holtenau für Touristen und Interessierte zu öffnen, mit der Tatsache in Einklang bringen, dass bereits jetzt auf der Internetseite der Wasser-und Schifffahrtsverwaltung des Bundes Führungen über besagte Schleuseninsel angeboten werden (www.wsv.de, „Führungen täglich: 11.00 Uhr, 13.00 Uhr und 15.00 Uhr“)?