Offizieller Botschafter von Venezuela in Deutschland
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Inwieweit handelt es sich nach Kenntnis der Bundesregierung bei Otto Gebauer sowie der "Botschaft von Venezuela in Deutschland" (https://twitter.com/EmbajadaVE_DE, www.instagram.com/embajadave_de/), wie in verschiedenen Social-Media-Kanälen dargestellt (www.instagram.com/p/BylN68XopEE/; https://twitter.com/EmbajadaVE_DE/status/1138533316196536320), unter Berücksichtigung und Einhaltung des Wiener Übereinkommen über diplomatische Beziehungen (WÜD) und des Wiener Übereinkommen über konsularische Beziehungen (WÜK) (Artikel 2, 4, 5, 10, 12, 13, 41, 42 WÜD; Kapitel 1 WÜK) um den offiziellen Botschafter beziehungsweise die offizielle diplomatische oder konsularische Vertretung von Venezuela in Deutschland inklusive der aus den Abkommen resultierenden Rechten und Privilegien (Artikel 22 bis 31, 34, 36 bis 37 WÜD; Kapitel 2 WÜK) sowie Befugnissen (Artikel 3 WÜD; Artikel 5 WÜK), und sind der Bundesregierung weitere vergleichbare Fälle bekannt, bei denen für einen Staat zwei Botschafter und Vertretungen in Deutschland existierten beziehungsweise eine Privatperson entsprechend im Internet firmiert und vorgibt, entsprechende Funktionen auszuüben?