Offizielle deutsche Entschuldigung und Wiedergutmachung gegenüber Namibia für den Völkermord an den Herero, Nama, Damara und San in den Jahren 1904-1908
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Inwiefern ist die durch den Botschafter Walter Lindner während seines Namibia-Besuchs am 1. Februar 2012 gegenüber dem namibischen Minister für Jugend, Nationale Dienste, Sport und Kultur Kazenambo und der Presse geäußerte Entschuldigung für „fürchterliche Gräueltaten, Blutvergießen, Brutalität und Rassismus“ (vgl. Artikel „Govt to take a stand on reparations“, NEW ERA vom 3. Februar 2012) als offizielle Anerkennung und Entschuldigung seitens der Bundesregierung für einen durch das deutsche Kaiserreich zwischen 1904 und 1908 an den Herero, Nama, Damara und San verübten Völkermord durch die deutsche „Schutztruppe“ zu verstehen, und inwieweit verbindet dies die Bundesregierung nun damit, in einen umfassenden, zielgerichteten und strukturierten Dialog ohne Vorbedingungen mit der namibischen Regierung unter Einbeziehung der betroffenen Bevölkerungsgruppen einzutreten, das heißt, ohne Auslassung einer Klärung auch der Wiedergutmachungsfrage außerhalb des Rechtsrahmens der Entwicklungszusammenarbeit, wie es noch die 2004 von deutscher Seite aus einseitig angekündigte und später implementierte „Sonderinitiative“ für die „betroffenen Gebiete“ Namibias vorsah?