Öffentlichkeitsarbeit betreffend das Bundesprogramm "Toleranz fördern - Kompetenz stärken"
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Welche Auflagen der Bundesregierung führen dazu, dass aus dem Bundesprogramm „TOLERANZ FÖRDERN – KOMPETENZ STÄRKEN“ geförderte Zuwendungsempfänger alle das Projekt betreffenden Öffentlichkeitsmaßnahmen mit dem zuständigen Ministerium des Landes absprechen müssen, wie in Zuwendungsbescheiden des sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Verbraucherschutz festgelegt (siehe Freie Presse vom 30. März 2011, S. 2)?<br /> <br /> Plant die Bundesregierung solche Auflagen auch für die Zuwendungsempfänger anderer Bundesprogramme, und falls ja, welcher Bundesprogramme?