Öffentliche Namensnennung von Opfern der NS-Euthanasie
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Welche Gründe sprechen aus Sicht der Bundesregierung gegen die öffentliche Namensnennung von Opfern der NS-Euthanasie, und welche Unterschiede sieht die Bundesregierung bei der bereits praktizierten Namensnennung anderer, während der NS-Zeit verfolgter Personengruppen?