Öffentliche Berichterstattung zum Umgang der BaFin mit den sogenannten Cum/Ex-Geschäften
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Welche Schlussfolgerungen hat die Bundesregierung aus dem in der öffentlichen Berichterstattung bereits mit dem Begriff "Staatsversagen" in Verbindung gebrachten Handeln der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) im Zusammenhang mit den sogenannten Cum-ExGeschäften von der BaFin zu beaufsichtigender Kreditinstitute, wie es sich aus den bisherigen in den öffentlichen Sitzungen des 4. Untersuchungsausschusses des Deutschen Bundestages getätigten Zeugenaussagen ergibt, gezogen, und welche genauen personellen Maßnahmen plant die Bundesregierung aufgrund dieser Schlussfolgerungen (vgl. Handelsblatt vom 19. Juli 2016: "Staatsversagen auf ganzer Linie")?