Öffentlich-rechtlicher Vertrag zur Reduzierung und Beendigung der Braunkohleverstromung in Deutschland
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Plant die Bundesregierung Transparenz hinsichtlich der Grundlagen der Verhandlungen zum öffentlich-rechtlichen Vertrag zur Reduzierung und Beendigung der Braunkohleverstromung in Deutschland (www.bmwi.de/Redaktion/DE/Downloads/M-O/oeffentlich-rechtlicher-vertrag-zur-reduzierung-und-beendigung-der-braunkohleverstromung-entwurf.pdf?__blob=publicationFile&v=4) zu schaffen, etwa durch Offenlegung der Entschädigungsformel bzw. der durch den Ausstieg höheren Kosten für die Rekultivierung, und wenn ja, bis spätestens wann wird die Öffentlichkeit darüber informiert? <br /> <br /> Inwiefern erfasst der Klageverzicht in § 23 des öffentlich-rechtlichen Vertrags zur Reduzierung und Beendigung der Braunkohleverstromung in Deutschland (www.bmwi.de/Redaktion/DE/Dow nloads/M-O/oeffentlich-rechtlicher-vertrag-zur-reduzierung-und-beendigung-der-braunkohleverstromung-entwurf.pdf?__blob=publicationFile&v=4) alle vorzeitigen Stilllegungen, und sind diese immer entschädigungsfrei zu vollziehen, auch wenn es zu einer Verkürzung des Stilllegungspfades kommt?