Offenlegung von Einflüssen Dritter bei der Vorbereitung bzw. Erstellung von Gesetzentwürfen
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wird die Bundesregierung, und falls ja, ab wann, und wie genau, das Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag: "Für Gesetzentwürfe der Bundesregierung werden wir Einflüsse Dritter im Rahmen der Vorbereitung von Gesetzesvorhaben und bei der Erstellung von Gesetzentwürfen umfassend offenlegen (sog. Fußabdruck)" (vgl. hierzu Koalitionsvertrag 2021 bis 2025 zwischen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP, S. 9) in den Gesetzentwürfen der Bundesregierung konkret umsetzen?