Offenlegung einer Strafbarkeitslücke durch die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs zu neuen psychoaktiven Substanzen
<p>Originaltext der Frage(n):</p> <p>Inwieweit stimmt die Bundesregierung mit der Justizministerkonferenz überein, der zufolge durch die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes zu neuen psychoaktiven Substanzen (NPS) eine Strafbarkeitslücke offenkundig geworden sei, und inwieweit ist die Bundesregierung bei ihren Überlegungen zur sog. Stoffgruppenregelung im Betäubungsmittelgesetz inzwischen weitergekommen (siehe Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE auf Bundestagsdrucksache 18/2550)?</p>