Offenlegung der BND-Akten zum Fall Eichmann
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wird die Bundesregierung auf die Kritik des Direktors der Gedenk- und Bildungsstätte Haus der Wannsee-Konferenz, Norbert Kampe (dapd-Meldung vom 5. April 2011), die Bundesregierung verweigere weiterhin die Umsetzung des Urteils des Bundesverwaltungsgerichts zur Offenlegung der Akten des Bundesnachrichtendienstes (BND) betreffend den Fall Adolf Eichmann, mit der baldigen Umsetzung des Urteils des Bundesverwaltungsgerichts reagieren und die Akten offenlegen, und wie kann sie ausschließen, dass der Vorwurf der Historikerin Bettina Stangneth (DIE WELT vom 3. April 2011), die vom BND herausgegebene Akte zum Fall des Holocaust-Organisators Adolf Eichmann sei unvollständig und vermutlich bereinigt worden, zutrifft?