Offenlegung der Antworten auf Fragen bzgl. der Aufsichtstätigkeit der BaFin über private Krankenversicherungsunternehmen
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Sieht sich die Bundesregierung verpflichtet, nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts (Urteil des Zweiten Senats vom 7. November 2017 – 2 BvE 2/11 – Rn. (1-372)) zu Fragen bezüglich der Aufsichtstätigkeit der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) über private Krankenversicherungsunternehmen, deren Antworten auf die Kleinen Anfragen der Frak- tion DIE LINKE. (z. B. Bundestagsdrucksache 17/12233 oder 18/10101) lediglich mit Geheimhaltungsstufe in der Geheimschutzstelle des Bundestags hinterlegt hat, nun offenzulegen (bitte begründen), und sieht sie sich ferner verpflichtet, bei zukünftigen vergleichbaren Fragen öffentlich zu antworten (bitte auch begründen)?