Offene Immobilienfonds - Marktstabilität sichern, Anlegervertrauen stärken (G-SIG: 16010260)
Regulierungsmaßnahmen zur Stärkung des Anlegerschutzes: vierteljährliche Wertfeststellung, neutrale Sachverständigenbestellung, objektive Immobilienbewertung, Entscheidungen über Aussetzung der Rücknahme, Liquiditätssicherung, Anzeigepflicht für institutionelle Anleger, Verbesserung von Transparenz und Anlegerinformation, Anpassung der Verjährungsfristen, keine Beimischung von REITs, Sicherungsinstrumente