Offene arbeitsrechtliche Fragestellungen bezüglich des Vollzugs der einrichtungsbezogenen COVID-19-Impfpflicht
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Hat die Bundesregierung die noch offenen arbeitsrechtlichen Fragestellungen (Nummer 4 des Beschlusses der Gesundheitsministerkonferenz – GMK – vom 15. Februar 2022) inzwischen präzisiert und schriftlich umgesetzt, sodass in Regionen mit hohen Quoten nicht geimpfter Beschäftigter eine einrichtungsbezogene Impfpflicht vollzogen werden kann, wie in der Protokollerklärung des Landes Sachsen-Anhalt zur Ministerpräsidentenkonferenz – MPK – vom 16. Februar 2022 gefordert worden ist, und wenn ja, wem wurde dies schriftlich zur Verfügung gestellt?