Observierung von Anis Amri durch Sicherheitsbehörden
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Bleibt die Bundesregierung, auch vor dem Hintergrund erneuter Medienberichte (z. B. WELT vom 28. August, Berliner Morgenpost vom 30. August 2018), nach denen davon ausgegangen werden müsse, dass ein V-Mann des Bundesamtes für Verfassungsschutz im Umfeld von Anis Amri eingesetzt wurde und der dem 1. Parlamentarischen Untersuchungsausschuss in der 19. Wahlperiode übermittelten Akten und Erkenntnisse über Maßnahmen, u. a. und speziell um den 13. Oktober 2016, bei ihrer bisherigen Aussage, dass ihr selbst keine Detailkenntnisse im Sinne der Anfrage vorlägen, da diese in die Zuständigkeit der Länder fallen würden (vgl. u. a. die Antwort der Bundesregierung auf Frage 1 Buchstabe i der Kleinen Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Bundestagsdrucksache 18/11027 und die Antwort auf meine Schriftliche Frage 45 auf Bundestagsdrucksache 19/3484), oder teilt die Bundesregierung mittlerweile die Ansicht, dass diese Aussage vor dem Hintergrund heutiger Erkenntnisse über Telekommunikationsüberwachungs- und/oder Observations- und/oder sonstiger verdeckter Maßnahmen von Bundesbehörden wie beispielsweise des Bundesamtes für Verfassungsschutz (BfV) oder des Bundeskriminalamtes (BKA) nicht aufrechtzuerhalten ist?