Obergrenze und Mindestkontingent für den subventionierten Gasverbrauch
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wurde dem Prüfauftrag der Expertenkommission an die Bundesregierung, inwiefern eine Obergrenze und ein Mindestkontingent für den subventionierten Gasverbrauch umgesetzt werden können, nachgegangen, inwieweit wurden im Rahmen dieser Prüfung bekannte Vorschläge zur konkreten Umsetzung von Obergrenzen und Mindestkontingenten, wie z. B. vom Institut für Makroökonomie und Konjunkturforschung (IMK), dabei berücksichtigt, und aus welchen Gründen wurde sich dagegen entschieden (bitte ausführlich entsprechende Abwägungen, Berechnungen und Kosten-Nutzen-Analysen, die zu der Entscheidung geführt haben, erläutern)?