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← 🇩🇪 Bundestag/SCHRIFTLICHE FRAGEdip-56546

Nutzungsbefugnisse gem. § 1 Absatz 3 des Bundeswasserstraßengesetzes

Stage otherUpdated 4mo ago

Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Entspricht es nach Auffassung der Bundesregierung der Absicht des Gesetzgebers, dass § 1 Absatz 3 Satz 3 des Bundeswasserstraßengesetzes (WaStrG) zwar die Möglichkeit vorsieht, Nutzungsbefugnisse an den nach Nummer 1 &quot;gewonnenen Land- und Hafenflächen und errichteten Bauwerken&quot; zu übertragen, aber nicht ermöglicht, diese Flächen und Bauwerke an Private zu veräußern und damit in Privateigentum umzuwandeln?<br /> <br /> Beabsichtigt die Bundesregierung, die gesetzliche Regelung des § 1 Absatz 3 Satz 3 WaStrG in Hinblick auf die uneinheitliche Rechtsprechung (vgl. OLG Celle, 16. März 2011 &ndash; 4 U 146/10 mit Oberverwaltungsgericht Lüneburg vom 15. Januar 2003, Az.: 7 KS 73/01) klarzustellen, und dient nach Auffassung der Bundesregierung die Errichtung von privaten Wasserhäusern oder öffentlich nicht zugänglichen Marinas auf ehemaligen Wasserstraßen des Bundes öffentlichen Zwecken?