Nutzung von Zügen bei Dienstreisen von Mitarbeitern der Bundesbehörden
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wird die Bundesregierung sich dafür einsetzen, dass auf Strecken, die binnen vier Stunden mit der Bahn zu erreichen sind, der Zug als Regelfall für die An- und Abreise von Mitarbeitenden der Bundesministerien und der ihr nachgeordneten Behörden zu nutzen ist, und setzt sich die Bundesregierung dafür ein, dass es für Flugreisen von Mitarbeitenden der Bundesministerien und der ihr nachgeordneten Behörden eine anspruchsvolle Kompensation gibt, deren Ziel CO2-freies Kerosin ist?