Nutzung von Solarmodulen als Mieterstromanlagen
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wie erklärt es die Bundesregierung, dass laut Melderegister der Bundesnetzagentur bis Ende November 2017 Photovoltaikanlagen mit einer Leistung von gerade einmal 827,7 Kilowatt peak als Mieterstromanlagen gemeldet waren bei einem Ausbauziel von 500 000 Kilowatt peak pro Jahr, und was will die Bundesregierung unternehmen, damit der Ausbau von Solaranlagen auf Wohngebäuden und die wirtschaftliche Beteiligung von Mietern, welche laut Begründung des Gesetzes zur Förderung von Mieterstrom die Ziele des Gesetzes darstellen, in größerem Umfang erreicht werden?