Nutzung von Pulver-Feuerlöschern im Schützenpanzer Puma
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Welche Regelungen plant die Bundesregierung vor dem Hintergrund der Debatte über die Nutzung von Pulver-Feuerlöschern im Waffensystem Puma aufgrund einer einschränkenden Verordnung zum Schutz der Ozon-Schicht nicht mehr umzusetzen bzw. einzuhalten und von einschlägigen Ausnahmeklauseln Gebrauch zu machen, um die Einsatzbereitschaft der Bundeswehr zu erhöhen?