Nutzung von Programmen zur automatischen Gesichtserkennung im öffentlichen Raum
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Inwiefern kann die Bundesregierung ausschließen, dass die Bundesregierung oder ihre nachgeordneten Behörden das Programm zur automatischen Gesichtserkennung „Clearview Al“ getestet/genutzt haben oder diesbezüglich Kontakt zu den Anbietern aufgenommen haben (vgl. „Gesichtserkennung mit „Clearview Al“ – Eine Software schockiert Amerika“, Süddeutsche Zeitung vom 20. Januar 2020, abrufbar unter: www.sueddeutsche.de/digital/gesichtserkennung-clearview-app-polizei-gesichht-1.4764389)?<br /> <br /> Hält die Bundesregierung, auch vor dem Hintergrund der Forderung des Bundesbeauftragten für die Informationsfreiheit und den Datenschutz nach einem europaweiten Verbot für biometrische Gesichtserkennung im öffentlichen Raum (vgl. „BfDI für Verbot von biometrischer Gesichtserkennung im öffentlichen Raum“ heiseonline vom 22. Januar 2020, abrufbar unter www.heise.de/newsticker/meldung/BfDI-Biometrische-Gesichtserkennung-im-oeffentlichen-Raum-verbieten-4643255.html) an ihren in dem Entwurf für ein reformiertes Bundespolizeigesetz verankerten Vorhaben fest, die „intelligente Videoüberwachung“ an zahlreichen deutschen Bahnhöfen einzuführen?