Nutzung von "prediktiven Analyseprogrammen" und anderen elektronischen Verfahren zur Ermittlung zukünftiger Straftaten
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Inwieweit nutzen oder nutzten Bundesbehörden „prediktive Analyseprogramme“ oder elektronische Verfahren zum „Data Mining“ von IBM Deutschland GmbH oder anderen Firmen (auch zu Testzwecken), die laut der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 17/10379 beispielsweise „Aussagen über die Örtlichkeit möglicher zukünftiger Straftaten“ ermöglichen sollen und deren Beschaffung in früheren Kleinen Anfragen des Fragestellers noch verneint worden war bzw. lediglich bezüglich der IBM-Software „InfoSphere Global Name Analytics“ bestätigt wurde (Bundestagsdrucksachen 17/6587 und 17/8544 (neu)), und welche weiteren technischen Angaben kann die Bundesregierung zur diesbezüglich verwendeten Software machen (Funktionsweise, Quellcode, verarbeitete Datenbestände etc.)?