Nutzung von M&S-Reifen mit ausgewiesenem Alpine-Symbol
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Ist der Bundesregierung die besondere Problematik bei Motorradbereifungen hinsichtlich des § 36 Absatz 5 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) bekannt, dass Reifen mit M&S-Kennung nur noch genutzt werden dürfen, wenn sie die Wintereigenschaften durch das Alpine-Symbol ausweisen, aber diese Prüfung für Einspurfahrzeuge nicht vorgesehen ist (www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Artikel/LA/neuregelung-winterreifen.html), und wie geht sie damit um?