Nutzung von Lichtbildern in der Gesichtserkennungsdatenbank von Interpol zur Gesichtserkennung
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Was ergab die deutsche fachliche und datenschutzrechtliche Prüfung zur Frage, ob qualitativ geeignete Lichtbilder, die von deutschen Strafverfolgungsbehörden derzeit in dem INTERPOL Criminal Information System (ICIS; INTERPOL – Internationale kriminalpolizeiliche Organisation) für Fahndungsersuchen gespeichert sind, in die neue Gesichtserkennungsdatenbank des INTERPOL-Generalsekretariates (IPSG) überführt und mit der Software "MorphoFace Investigate" der Firma Safran Identity and Security zur Gesichtserkennung genutzt werden dürfen (Antwort zu Frage 16 der Kleinen Anfrage auf Bundestagsdrucksache 18/10604), und auf welche sonstige Art und Weise hat sich das Bundeskriminalamt (BKA) an der Implementierung und Nutzung der neuen INTERPOL-Gesichtserkennungsdatenbank beteiligt?