Skip to content
GovLens is in free beta — full access while we build. Join the beta →
← 🇩🇪 Bundestag/SCHRIFTLICHE FRAGEdip-299301

Nutzung von Geldern der Aufbau- und Resilienzfazilität für Umschulung und Weiterbildung

Stage otherUpdated 4mo ago

Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Werden, zum einen, Gelder aus der sogenannten "Aufbau- und Resilienzfazilität" des sogenannten Aufbauinstruments "Next Generation EU" aufgrund entsprechender Textstellen in den bereits genehmigten nationalen sogenannten Aufbau- und Resilienzplänen oder vielmehr aufgrund einer Umwidmung von Finanzmitteln für die Investitionen der Mitgliedstaaten in Umschulung und Weiterbildung im Rahmen des auch durch die Bundesregierung angenommenen "Europäischen Jahr[es] der Kompetenzen 2023" herangezogen ("Für Umschulung und Weiterbildung steht finanzielle Unterstützung der Union in erheblichem Umfang zur Verfügung, beispielsweise über [...] die Aufbau- und Resilienzfazilität (ARF) [...].", siehe Angenommenen Text Europäisches Jahr der Kompetenzen 2023, Drucksache des Europäischen Parlaments P9_TA(2023)0089), und, zum zweiten, sollte die Umwidmung zutreffend sein, wie kommt es, dass die Bundesregierung "in den Abstimmungen auf Brüsseler Ebene fortlaufend auf die Einhaltung des skizzierten Rechtsrahmens [einer zeitlich, der Höhe und dem Zweck nach begrenzten Nutzung des Aufbauinstruments "Next Generation EU" bzw. zur im Eigenmittelbeschluss 2020/2053 vorgesehenen Ermächtigung, an den Kapitalmärkten im Namen der Union Mittel aufzunehmen, nur mit Blick auf außerordentliche und zeitlich befristete zusätzliche Mittel zur Bewältigung der Folgen der COVID-19-Krise achtet]" (siehe Antwort der Bundesregierung auf meine Schriftliche Frage 22 auf Bundestagsdrucksache 20/5694, andererseits aber den in Drucksache P9_TA(2023)0089 erschienen Verfügungen "auf Brüsseler Ebene" zuvor zugestimmt hat?