Nutzung von für die Landwirtschaft freigegebene Straßen durch Angler
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Beabsichtigt die Bundesregierung, das Anliegen, Angler in § 2 Absatz 4 Nummer 3 der Straßenverkehrs-Ordnung aufzunehmen (www.blinker.de/angelmethoden/angeln-allgemein/news/frei-fuer-landwirtschaftlichen-verkehr-fdp-beschliesst-bundestagsantrag-fuer-angler/), aufzugreifen – gegebenenfalls im Rahmen eines neuen Gesetzgebungsverfahrens oder durch eine Gesetzesänderung – und damit die rechtliche Anpassung zu ermöglichen, und wenn ja, innerhalb welchen Zeitraums?