Nutzung von erneuerbarem Strom hinter dem Netzengpass
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wie und wo wird die Nutzung von erneuerbarem Strom hinter dem Netzengpass nach § 13 Absatz 6a des Energiewirtschaftsgesetzes künftig ermöglicht, obwohl der Verweis durch die Streichung des § 36c Absatz 1 im Referentenentwurf des Erneuerbare-Energien-Gesetzes 2021 nicht mehr zugeordnet ist?