Nutzung von Eisenbahninfrastruktur durch Dritte, die noch nicht nach § 11 Allgemeines Eisenbahngesetz stillgelegt ist (G-SIG: 13013135)
Rechtmäßigkeit der Verweigerung der Nutzung der Gleisinfrastruktur, die noch nicht stillgelegt ist
Rechtmäßigkeit der Verweigerung der Nutzung der Gleisinfrastruktur, die noch nicht stillgelegt ist