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← 🇩🇪 Bundestag/SCHRIFTLICHE FRAGEdip-247538

Nutzung von Einnahmen aus der Infrastrukturabgabe durch die Infrastrukturgesellschaft für Autobahnen und andere Fernstraßen

Stage otherUpdated 4mo ago

Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Kann nach Auffassung der Bundesregierung die Infrastrukturgesellschaft des Bundes für Autobahnen und andere Fernstraßen angesichts § 7 Absatz 1 des Infrastrukturgesellschaftserrichtungsgesetzes bei entsprechendem Bedarf perspektivisch vollumfänglich auf die um die Erhebungskosten, Erstattungen sowie anfallenden Kosten bei der Kraftfahrzeugsteuerverwaltung verminderten Einnahmen aus der Infrastrukturabgabe, die gemäß § 15 des Infrastrukturabgabengesetzes jedoch keiner alleinigen Zweckbindung für den Straßenbau unterliegen, zurückgreifen (bitte begründen), und wenn nein, wie wird der der In- frastrukturgesellschaft zustehende Anteil genau bestimmt?