Nutzung von Bundesimmobilien als Unterkünfte für Flüchtlinge
<p>Originaltext der Frage(n):</p> <p>Was spricht nach Einschätzung der Bundesregierung dagegen, die bundeseigene Immobilie in der Kleinen Kurstraße 1 in 10117 Berlin, in der laut der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage "Geplante Verkäufe von bundeseigenen Immobilien in Berlin" (Bundestagsdrucksache 18/2270) 61 von 62 Wohnungen leer stehen, als Unterkunft für Flüchtlinge zu nutzen, und inwieweit plant die Bundesregierung, bundeseigene Immobilien im gesamten Bundesgebiet als Flüchtlingsunterkünfte verfügbar zu machen?</p>